Infoplattform für Brandschutz

Lagerung von Material

Öffentliche Parkings

  • Die Lagerung von Material oder Gegenständen ist nicht erlaubt.

Private Parkings

  • Ein Satz Pneus darf beim Fahrzeug abgestellt werden.
  • Kleinmaterial für Betrieb und Pflege der Fahrzeuge (Schneeketten, Handstaubsauger, Lappen usw.) muss in Aufbewahrungskästen (brennbarer Kasten: Inhalt max. 0,5 m³ oder nicht brennbarer Kasten: Inhalt max. 1 m³) untergebracht werden. Pro Einstellplatz ist nur ein Aufbewahrungskasten erlaubt.
  • Sperrige Gegenstände, die regelmässig mit dem Auto transportiert werden (Skiausrüstung, Fahrräder, Dachboxen usw.), dürfen auf dem Fahrzeugplatz gelagert werden.
  • Die Lagerung anderer Gegenstände ist verboten. Dies gilt z. B. für Flüssiggasflaschen (z. B. für Grill), Gartengeräte, Tische, Stühle, Regale, Cheminéeholz oder Waren aller Art.

Werden Campingbusse längerfristig parkiert, etwa zur Überwinterung, müssen Flüssiggasflaschen entfernt und an einem geeigneten Ort aufbewahrt werden, idealerweise im Freien.

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