Infoplattform für Brandschutz

Blitzschutz, Potenzialausgleich und Erdung

Bei Gebäuden, die mehr als 600 Personen aufnehmen können, ist eine Blitzschutzanlage vorgeschrieben.

Blitzschutzsysteme müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und so beschaffen, bemessen, ausgeführt und in Stand gehalten sein, dass sie jederzeit wirksam sind.

Weitere Informationen

Fachthema Blitzschutzsysteme

Brandschutzmerkblatt «Blitzschutzsysteme» der GVB

Brandschutzrichtlinie 22-15 «Blitzschutzsysteme» der VKF

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