Infoplattform für Brandschutz

Schutz- und Sicherheitsabstände

Bei einer Grundfläche von weniger als 150 m² kann auf einen Schutzabstand gegenüber Nachbargebäuden verzichtet werden.

Ist die Grundfläche grösser als 150 m² gelten die folgenden minimalen Schutzabstände gegenüber Nachbargebäuden:

  • 10 m bei brennbarer Bauart des Nachbargebäudes
  • 7,5 m bei nicht brennbarer oder massiver Bauart des Nachbargebäudes

Für Installationen wie Heizungen, Lüftungen, Notstromaggregate oder Kompressoren gelten folgende minimale Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien:

  • kein Sicherheitsabstand , wenn die Installationen in nicht brennbaren Containern aufgestellt sind
  • 0,8 m bei offen aufgestellten Installationen

Werden die geforderten Schutz- und Sicherheitsabstände unterschritten, können mit der GVB kompensierende bauliche, technische oder organisatorische Massnahmen vereinbart werden.

Weitere Informationen

Brandschutzrichtline 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte» der VKF

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