Infoplattform für Brandschutz

Flucht- und Verkehrswege

 

Markt-, Verkaufs- und Verpflegungsstände sind so anzuordnen, dass die nötigen Verkehrs- und Rettungswege sichergestellt sind.

Die Markteinrichtungen dürfen den Einsatz der Rettungsdienste nicht behindern. Die Zugänglichkeit der umliegenden Gebäude und Anlagen muss gewährleistet bleiben.

Richtmasse für Verkehrs- und Rettungswege:

  • Durchfahrtsbreite mindestens 3,5 m
  • Durchfahrtshöhe mindestens 4 m

Zufahrtswege, Standorte für Einsatzfahrzeuge und -geräte sowie Wasserbezugsorte sind mit der zuständigen Feuerwehr abzusprechen, in einem Plan festzuhalten und bei der Aufstellung der Marktstände und der übrigen Einrichtungen freizuhalten.

Motorfahrzeuge dürfen nur während dem Auf- oder Abbau der Stände sowie kurzzeitig für Warenanlieferungen abgestellt werden.

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