Infoplattform für Brandschutz

Sicherheitsbeauftragte – Brandschutz überwachen und koordinieren

Die Brandschutzbehörde kann verlangen, dass ein Sicherheitsbeauftragter eingesetzt wird. Er ist verantwortlich dafür, dass die baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmassnahmen eingehalten werden.

Pflichten und Rechte des Sicherheitsbeauftragten und seines Stellvertreters sind in einem Pflichtenheft festzuhalten, das auf die Voraussetzungen des jeweiligen Betriebes abgestimmt ist.

Jeder Sicherheitsbeauftragter muss einen gleichwertig ausgebildeten Stellvertreter haben, der ihn bei Ferienabwesenheit, Krankheit oder kurzen Absenzen vertritt.

Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten

Sicherheitsbeauftragte im Brandschutz 

  • stellen die Freihaltung der Flucht- und Rettungswege sicher
  • sind Ansprechpersonen für die Brandschutzbehörde
  • stellen die Brandverhütung und die Brandsicherheit im Betrieb sicher
  • setzen eine brandschutztechnisch einwandfreie Ordnung durch
  • führen periodische Kontrollen durch
  • sorgen für die Wartung aller Brandschutzeinrichtungen, überwachen Reparatur- und Umbauarbeiten und stellen Bewilligungen für Feuerarbeiten wie Schweissen, Schmirgeln oder Löten aus
  • sorgen für die Einhaltung der angeordneten Massnahmen und überwachen die personellen Massnahmen im Bereich des organisatorischen Brandschutzes
  • sorgen für die Ausbildung des Personals, damit es die betriebseigenen Löschmittel einsetzen kann
  • überwachen die interne Einsatzplanung für den Brandfall
  • erarbeiten mit der Feuerwehr die Einsatzpläne
  • stellen die rasche Alarmierung der Feuerwehr sicher und sorgen für freien Zugang und Einweisung der Feuerwehr
  • bilden sich auf dem Gebiet der Brandsicherheit laufend weiter

Hilfsmittel der GVB für Sicherheitsbeauftragte

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