Infoplattform für Brandschutz

Sprinkleranlagen

Die Brandschutzbehörde kann eine Sprinkleranlage verlangen, wenn:

  • die zulässigen Brandabschnittsgrössen überschritten werden und die Sprinkleranlage als kompensatorische technische Brandschutzmassnahme sinnvoll ist
  • schnell anlaufende Brände zu erwarten sind
  • die Aktivierungsgefahr gross ist
  • mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird oder wenn solche Stoffe gelagert werden
  • die Brandbelastung sehr hoch ist

Kontrollen und Generalüberholung

Periodische Kontrollen

Sprinkleranlagen müssen periodisch kontrolliert werden.

Generalüberholung

Nach 20 Jahren Betrieb müssen Sprinkleranlagen einer Generalüberholung unterzogen werden. Damit werden die Anlagen auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und wenn nötig auf geänderte Brandgefahren angepasst.

Eine VKF-anerkannte Fachfirma muss die Generalüberholung vor Beginn der Arbeiten bei der Brandschutzbehörde genehmigen lassen. Dazu reicht sie das Formular «Vorabklärung Generalüberholung Sprinkleranlagen» ein.

 

Möchten Sie freiwillig eine Sprinkleranlage installieren oder mehr über das Thema erfahren? Informationen dazu finden Sie unter dem Fachthema «Sprinkleranlagen».

 

 

Um diese Inhalte zu sehen, müssen Sie sich anmelden.

Klicken Sie dazu auf das Schloss. Falls Sie kein Login haben, können Sie sich kostenlos registrieren. Ihre Daten werden nicht weitergegeben.