Infoplattform für Brandschutz

Rauch- und Wärmeabzug

 

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sorgen im Brandfall dafür, dass Wärme und Rauch abgezogen werden. Je nach Nutzung und Brandabschnittsflächen bzw. Personenbelegungen ist eine RWA vorgeschrieben.

Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage gefordert:

  • wenn ein Gemeinschafts- oder Veranstaltungsraum vorhanden ist, der mit mehr als 300 Personen belegt werden kann.
  • das Gebäude ein Atrium enthält. Oben offene Innenhöfe müssen nicht entraucht werden.

ohne Löschanlage

  • ab 600 m² Fläche bei Räumen, die unter Terrain liegen oder allseitig geschlossen sind
  • ab 2 400 m² Fläche bei Räumen, die über Terrain liegen und nicht allseitig geschlossen sind. Das heisst sie haben Tore, Fenster oder Türen, die eine Querlüftung ermöglichen.
  • bei Hochregallagern

mit Löschanlage

  • ab 3 600 m² Fläche bei Räumen, die unter Terrain liegen oder allseitig geschlossen sind
  • ab 4 800 m² Fläche bei Räumen, die über Terrain liegen und nicht allseitig geschlossen sind. Das heisst sie haben Tore, Fenster oder Türen, die eine Querlüftung ermöglichen.
  • bei Hochregallagern ab einer Fläche von 600 m²

Wenn die Treppenhäuser (vertikale Fluchtweg) nicht in allen Geschossen genügend grosse Lüftungsflügel ins Freie haben (Lüftungsfläche mindestens 0,3 m²), sind zuoberst in den Treppenhäusern Abströmöffnungen vorgeschrieben.  Diese müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die Öffnungen müssen direkt ins Freie führen.
  • Ihre geometrische Lüftungsfläche muss mindestens 0,5 m² betragen.
  • Die Öffnungen müssen sich von der Eingangsebene aus öffnen lassen.
  • Ihre Funktionstüchtigkeit muss auch bei einem Stromausfall gewährleistet sein.

Informationen zu verschiedenen Arten von Anlagen und zu Leistungsanforderungen finden Sie im Fachthema Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.

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