Infoplattform für Brandschutz

Zugang für die Feuerwehr

Landwirtschaftliche Gebäude und Anlagen müssen für den raschen und zweckmässigen Einsatz der Feuerwehr jederzeit ungehindert zugänglich sein.

Die Feuerwehr muss Zugriff auf Löschwasser haben. Dazu sind Abklärungen mit dem zuständigen Feuerwehrkommando, der Wasserversorgung der Gemeinde und dem Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern zu treffen.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stellflächen der Feuerwehr Koordination Schweiz FKS.

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