Infoplattform für Brandschutz

Brandschutzabstände

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Beantworten Sie einige Fragen, wir ermitteln den geforderten Abstand zum Nachbargebäude.

Brandschutzabstand zum Nachbargebäude ermitteln

Falls Sie den geforderten Brandschutzabstand zum Nachbargebäude selbst bestimmen möchten, finden Sie im Folgenden die nötigen Angaben dazu.

 

Die geforderten Brandschutzabstände sind abhängig von den Baustoffen der äussersten Schichten der Aussenwandkonstruktion:

5 mBeide äussersten Schichten bestehen aus Baustoffen der Kategorie RF1
7,5 mEine der beiden äussersten Schichten besteht aus brennbaren Baustoffen
10 mBeide äusseren Schichten bestehen aus brennbaren Baustoffen

Wenn die Aussenwandkonstruktionen (mit Ausnahme von Türen und Fenstern) einen Feuerwiderstand von 30 Minuten aufweisen, dürfen die Brandschutzabstände reduziert werden:

4 mBeide äussersten Schichten bestehen aus Baustoffen der Kategorie RF1
5 mEine der beiden äussersten Schichten besteht aus brennbaren Baustoffen
6 mBeide äusseren Schichten bestehen aus brennbaren Baustoffen

Falls im Gebäude gefährliche Stoffe gelagert oder verarbeitet werden, müssen die Brandschutzabstände erhöht werden.

So werden Brandschutzabstände gemessen

  • x = Brandschutzabstand

  • x = Brandschutzabstand

Ersatzmassnahmen bei Unterschreitung der Abstände

Wenn die Brandschutzabstände nicht eingehalten werden, können Ersatzmassnahmen getroffen werden. Beispiele sind eine feuerwiderstandsfähige Ausführung der Aussenwände oder feuerwiderstandsfähige Bekleidungen und Versetzen der Fenster und Türen.

Nebenbauten

Innerhalb eines Grundstücks sind zwischen Nebenbauten und anderen Gebäuden und Anlagen keine Brandschutzabstände vorgeschrieben.

Gegenüber Gebäuden und Anlagen auf fremden Grundstücken und untereinander müssen Nebenbauten einen Brandschutzabstand von 4 m einhalten.

Mehrere Nebenbauten sind untereinander von Brandschutzabständen befreit, sofern die zusammenhängende Arealfläche 150 m² nicht übersteigt.

Werden mit einem Nebenbau zwei andere Gebäude verbunden, müssen Brandabschnitte gebildet werden.

  • Keine Brandschutzabstände zwischen mehreren Nebenbauten (Arealflächen bis 150 m²)

  • Bildung von Brandabschnitten, wenn Gebäude verbunden werden

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