Infoplattform für Brandschutz

Brandschutzabstände

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Beantworten Sie einige Fragen, wir ermitteln den geforderten Abstand zum Nachbargebäude.

Brandschutzabstand zum Nachbargebäude ermitteln

Falls Sie den geforderten Brandschutzabstand zum Nachbargebäude selbst bestimmen möchten, finden Sie im Folgenden die nötigen Angaben dazu.

 

Die geforderten Brandschutzabstände sind abhängig von der Höhe des benachbarten Gebäudes sowie von den Baustoffen der äussersten Schichten der Aussenwandkonstruktion.

Handelt es sich beim Nachbargebäude um ein Gebäude geringer Höhe (bis 11 m) oder um ein Gebäude mittlerer Höhe, dessen äusserste Schicht einen Feuerwiderstand von EI 30 aufweist (mit Ausnahme von öffenbaren Fenstern und Türen), gelten folgende Brandschutzabstände:

4 m Beide äussersten Schichten bestehen aus Baustoffen der Kategorie RF1.
5 m Eine der beiden äussersten Schichten besteht aus brennbaren Baustoffen.
6 m Beide äusseren Schichten bestehen aus brennbaren Baustoffen.

Handelt es sich beim Nachbargebäude um ein Gebäude mittlerer Höhe (11 bis 30 m), dessen äusserste Schicht einen Feuerwiderstand von weniger als EI 30 aufweist, gelten folgende Brandschutzabstände:

5 m Beide äussersten Schichten bestehen aus Baustoffen der Kategorie RF1.
7,5 m Eine der beiden äussersten Schichten besteht aus brennbaren Baustoffen.
10 m Beide äusseren Schichten bestehen aus brennbaren Baustoffen.

Falls im Gebäude gefährliche Stoffe gelagert oder verarbeitet werden, müssen die Brandschutzabstände angemessen erhöht werden.

So werden Brandschutzabstände gemessen

  • x = Brandschutzabstand

  • x = Brandschutzabstand

Ersatzmassnahmen bei Unterschreitung der Abstände

Wenn die Brandschutzabstände nicht eingehalten werden, können Ersatzmassnahmen getroffen werden. Beispiele sind eine feuerwiderstandsfähige Ausführung der Aussenwände oder feuerwiderstandsfähige Bekleidungen und Versetzen der Fenster und Türen.

Nebenbauten

Innerhalb eines Grundstücks sind zwischen Nebenbauten und anderen Gebäuden und Anlagen keine Brandschutzabstände vorgeschrieben.

Gegenüber Gebäuden und Anlagen auf fremden Grundstücken und untereinander müssen Nebenbauten einen Brandschutzabstand von 4 m einhalten.

Mehrere Nebenbauten sind untereinander von Brandschutzabständen befreit, sofern die zusammenhängende Arealfläche 150 m² nicht übersteigt.

Werden mit einem Nebenbau zwei andere Gebäude verbunden, müssen Brandabschnitte gebildet werden.

  • Keine Brandschutzabstände zwischen mehreren Nebenbauten (Arealflächen bis 150 m²)

  • Bildung von Brandabschnitten, wenn Gebäude verbunden werden

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