Infoplattform für Brandschutz

Rauch- und Wärmeabzug

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sorgen im Brandfall dafür, dass Wärme und Rauch abgezogen werden. Je nach Nutzung und Brandabschnittsflächen bzw. Personenbelegungen ist eine RWA vorgeschrieben.

Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage ist gefordert:

  • Wenn ein Gemeinschafts- oder Veranstaltungsraum vorhanden ist, der mit mehr als 300 Personen belegt werden kann.
  • Wenn das Gebäude ein Atrium enthält. Oben offene Innenhöfe müssen nicht entraucht werden.
  • In Treppenhäusern (vertikale Fluchtwege), wenn nicht in allen Geschossen genügend grosse Lüftungsflügel ins Freie vorhanden sind (Lüftungsfläche mindestens 0,3 m²), die ohne Leitern geöffnet werden können.

In diesen Fällen sind zuoberst Abströmöffnungen vorgeschrieben. Diese müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die Öffnungen müssen direkt ins Freie führen.
  • Ihre geometrische Lüftungsfläche muss mindestens 0,5 m² betragen.
  • Die Öffnungen müssen sich von der Eingangsebene aus öffnen lassen.
  • Ihre Funktionstüchtigkeit muss auch bei einem Stromausfall gewährleistet sein.

Informationen zu verschiedenen Arten von Anlagen und zu Leistungsanforderungen finden Sie im Fachthema Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.

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