Infoplattform für Brandschutz

mehr als 300 Personen

 

Sie müssen einen Sicherheitsbeauftragten (SiBe) engagieren. Informationen dazu finden Sie im Fachthema Sicherheitsbeauftragte.

Notfall- und Einsatzplanung

Die Notfallplanung und die Alarmorganisation müssen jederzeit auf dem neusten Stand sein.

Das Notfall-Einsatzkonzept ist mit dem zuständigen Feuerwehrkommando abzusprechen.

Im Gebäude müssen Safety Points mit Informationen zum Brandschutz eingerichtet werden.

Feuer und Rauchen

Offenes Feuer ist grundsätzlich nicht erlaubt. Kerzen zur Dekoration sind zulässig.

Auf Bühnen ist offenes Feuer in Ausnahmefällen erlaubt. In diesem Fall müssen besondere Brandschutzmassnahmen getroffen werden. Beispiele: Bereitstellen von geeigneten Löschgeräten und Anwesenheit von und instruiertem Personal

Feuerwerksartikel dürfen im Innern nicht abgebrannt werden. Ausnahmen müssen von der zuständigen Behörde (Gemeinde) bewilligt werden.

Brennbare Abfälle müssen in schwerbrennbaren geschlossenen Behältern oder in einem separaten geschlossenen Lagerraum aufbewahrt werden.

Elektro- und Heizgeräte

Lampen und Elektrogeräte müssen so platziert sein, dass keine Brände durch Überhitzung entstehen können.

Im Raum, in den Vorräumen und in Fluchtwegen dürfen keine transportablen Heizgeräte oder Kochapparate aufgestellt werden.

Dekorationen

Dekorationen dürfen die Sichtbarkeit, Zugänglichkeit und Funktion von Flucht- und Rettungswegen, Sicherheitsbeleuchtungen, Brandmelde- und Löscheinrichtungen sowie Ausgängen nicht beeinträchtigen. Zudem ist darauf zu achten, dass sie durch Wärmestrahlung (z. B. Lampen) nicht entzündet werden können.

Erlaubte Materialien

  • In Flucht- und Rettungswegen dürfen keine brennbaren Dekorationen angebracht werden.
  • In Räumen mit Publikumsverkehr müssen Dekorationen aus Material der Kategorie RF2 bestehen. Falls eine Sprinkleranlage installiert ist, dürfen auch Materialien der Gruppe RF3 (cr) verwendet werden.
  • Materialien, die brennend abtropfen, sind gänzlich untersagt.

Für Deckenbespannungen und weitere Anwendungen siehe Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen»

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