Infoplattform für Brandschutz

Das Wichtigste in Kürze

Falls Sie eine Veranstaltung mit mehr als 1000 Personen planen, wenden Sie sich an eine Brandschutzfachperson.

 

 

In bestehenden Gebäuden gelten Veranstaltungen als temporär, wenn:

  • sie zeitlich begrenzt sind, wie Festivals, Konzerte, Theatervorführungen, Ausstellungen, Open-Airs oder Märkte
  • die Räume und Bereiche vor und nach dem Anlass anders genutzt werden

Falls Ihre Veranstaltung nicht als temporär gilt, wählen Sie unter «Suche nach Nutzung» das passende Symbol, z. B. Theater, Kino.

Je nach Dauer und Art der Veranstaltung sind verschiedene Bewilligungen nötig.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen muss grundsätzlich ein Sicherheitskonzept erstellt und ein Sicherheitsbeauftragter Brandschutz (SiBe) bestimmt werden.

Personen müssen rechtzeitig evakuiert werden können. Dazu sind Fluchtwege und Ausgänge abhängig von der Anzahl Personen ausreichend zu dimensionieren.

Bei grossen Veranstaltungen führt das Sicherheitspersonal regelmässige Rundgänge durch und eine Interventionsgruppe der Feuerwehr ist permanent vor Ort.

Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden.

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