Infoplattform für Brandschutz

Einstellräume für Motorfahrzeuge

Bitte beachten Sie:

Für Einstellräume unter 600 m², die Teil des Gebäudes sind, gelten folgende Anforderungen:

  • Einstellräume müssen als eigene Brandabschnitte erstellt werden.
  • An den Feuerwiderstand der Tragwerke, an Baustoffe und Fluchtwege gelten dieselben Anforderungen wie an das Mehrfamilienhaus, in dem der Einstellraum liegt. Informationen dazu finden Sie in den entsprechenden Kapiteln. Liegt der Einstellraum im Untergeschoss, gelten die gleichen Anforderungen wie an das Untergeschoss des Gebäudes.
  • Der Einstellraum muss über mindestens einen sicheren Fluchtweg ins Freie verfügen, beispielsweise durch eine im Tor eingebaute Servicetüre oder durch ein Treppenhaus. Die Länge innerhalb des Einstellraums darf maximal 35 m betragen. Der Ausgang muss mindestens 90 cm breit sein und sich jederzeit und ohne Schlüssel öffnen lassen, auch bei einem Stromausfall.
  • Feuerlöscher und technische Brandschutzanlagen wie Brandmelde- oder Sprinkleranlagen sind nicht vorgeschrieben.

Lagerung von Material

In Einstellräumen darf Material gelagert werden. Auch Rasenmäher, Mofas oder Roller dürfen abgestellt werden.

Leicht brennbare Flüssigkeiten und Brennstoffe dürfen nur in bestimmten Mengen gelagert werden:

  • Treibstoffe bis 25 l pro Einstellraum

Anderweitige Nutzungen der Einstellräume sind erlaubt.

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