Infoplattform für Brandschutz

Geltungsbereich und Zuständigkeiten im Kanton Bern

Die Anwendung der Brandschutzvorschriften (BSV) bei Neu- und Umbauten sowie die Einführung der BSV 2015 sind klar geregelt. Die Bewilligungsverfahren liegen in der Zuständigkeit der Kantone.

Zuständigkeiten

Je nach Nutzung des Gebäudes sind die Hausexperten des Teams Brandschutz der GVB oder die Feueraufseher der Gemeinden für die Erfüllung der geltenden Richtlinien verantwortlich.

Die Zuständigkeiten im Bereich Brandschutz finden Sie auf der Website der GVB. Dort lesen Sie zudem, welche Aufgaben in die Zuständigkeitsbereiche der Kaminfeger und der Inspektionsstellen fallen.

Rechtliche Grundlagen

Die Brandschutzvorschriften (BSV) der VKF sind in der ganzen Schweiz verbindlich. Sie bilden die Grundlage für Heureka.

Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) setzt die BSV 2015 als Fachstelle im Kanton Bern um. In einzelnen Themenbereichen präzisiert sie die nationalen Vorschriften. Diese Regelungen sind in den Brandschutzmerkblättern der GVB festgehalten. Sie sind verbindlich für alle Gebäude und Anlagen im Kanton Bern.

Gesetze, Vorschriften, Brandschutzmerkblätter und Stand-der-Technik-Papiere für den Kanton Bern sind auf der Website der GVB zusammengestellt.

Die Ausführungen auf Heureka basieren auf den Brandschutzvorschriften BSV 2015 der VKF, ergänzt mit den spezifischen Bestimmungen für den Kanton Bern. Diese sind als solche gekennzeichnet.

Anwendung der Brandschutzvorschriften

Bei Umbauten sind bestehende Gebäude und Anlagen im Rahmen der Verhältnismässigkeit an die Brandschutzvorschriften anzupassen, wenn:

  • wesentliche bauliche oder betriebliche Veränderungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen vorgenommen werden
  • die Gefahr für Personen besonders gross ist

Die Brandschutzanforderungen werden im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens definiert. Es liegt in der Verantwortung des Eigentümers, dass die Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Die Massnahmen sind in Brandschutzplänen oder -konzepten festzuhalten.

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