Infoplattform für Brandschutz

Rauch- und Wärmeabzug

 

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sorgen im Brandfall dafür, dass Wärme und Rauch abgezogen werden. Je nach Nutzung und Brandabschnittsflächen bzw. Personenbelegungen ist eine RWA vorgeschrieben.

Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage ist gefordert:

  • wenn ein Gemeinschafts- oder Veranstaltungsraum vorhanden ist, der mit mehr als 300 Personen belegt werden kann.
  • das Gebäude ein Atrium enthält . Oben offene Innenhöfe müssen nicht entraucht werden.

ohne Löschanlage

  • ab 2400 m2 Bürofläche bei ein- und zwei geschossigen Brandabschnitten
  • ab 1200 m2 Bürofläche bei drei- und mehrgeschossigen Brandabschnitten in offener Verbindung

mit Löschanlage

  • ab 4800 m2 Bürofläche bei ein- und zwei geschossigen Brandabschnitten
  • ab 2400 m2 Bürofläche bei drei- und mehrgeschossigen Brandabschnitten in offener Verbindung

Wenn die Treppenhäuser (vertikale Fluchtweg) nicht in allen Geschossen genügend grosse Lüftungsflügel ins Freie haben (Lüftungsfläche mindestens 0.3 m2), sind zuoberst in den Treppenhäusern Abströmöffnungen vorgeschrieben.  Diese müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die Öffnungen müssen direkt ins Freie führen.
  • Ihre geometrische Lüftungsfläche muss mindestens 0.5 m2 betragen.
  • Die Öffnungen müssen sich von der Eingangsebene aus öffnen lassen.
  • Ihre Funktionstüchtigkeit muss auch bei einem Stromausfall gewährleistet sein.

Informationen zu verschiedenen Arten von Anlagen und zu Leistungsanforderungen finden Sie im Fachthema Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.

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