Infoplattform für Brandschutz

Dämmung in der Aussenwand

Die Brandschutzvorschriften trennen Gebäudehülle und Gebäudeausbau. Je nachdem, in welchem Teil die Dämmung liegt, gelten unterschiedliche Anforderungen. In diesem Fall gehört die Dämmung zum Gebäudeausbau.

 

Schlagen Sie die Anforderungen an den Gebäudeausbau unter Ihrer Nutzung und Gebäudehöhe nach.

Mit Ausnahme weniger Nutzungen sind in Innenräumen Baustoffe der Brandverhaltensgruppe RF3 (cr) erlaubt. Die Anforderungen sind deshalb in der Regel erfüllt, auch bei Dämmungen aus brennbaren Baustoffen.

Sie müssen jedoch prüfen, ob auch Treppenhäuser (vertikale Fluchtwege) mit der Dämmung ausgestattet werden. Denn in diesem Fall gelten erhöhte Anforderungen: Brennbare Dämmungen müssen mit einer Brandschutzplatte mit 30 Minuten Feuerwiderstand verkleidet werden. Dasselbe gilt in allen Räumen in einem Spital oder Altersheim (Beherbergungsbetrieb [a]).

Bei brennbarer Dämmung oder brennbarer Aussenwandbekleidung ist zudem eine Dämmschutzschicht an der Aussenwand gefordert.

Wenn Sie eine Innendämmung bei einem Massivbau planen, sollten Sie eine bauphysikalische Abklärung in Auftag geben. Je nach Dämmstoff oder Mauerwerk ist eine Dampfsperre nötig.

 

Detaillierte Informationen finden Sie in der Dokumentation Brandschutz 7.1 «Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen» von Lignum und im Fachthema «Fassaden und Aussenwände mit Holz».

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