Infoplattform für Brandschutz

Hinterlüftete Fassaden

Die Brandschutzvorschriften trennen Gebäudehülle und Gebäudeausbau. Je nachdem, in welchem Teil die Dämmung liegt, gelten unterschiedliche Anforderungen. Bei hinterlüfteten Fassaden ist die Dämmung Teil der Gebäudehülle.

 

  • Typische Konstruktion im Massivbau

  • Typische Konstruktion im Holzbau

Analysieren Sie die Fassade

Enthält sie Baustoffe der Kategorien RF2 oder RF3 (brennbar)? Aus welchem Baustoff besteht die äusserste Schicht?

Bestimmen Sie die Gebäudehöhe und wählen Sie:

Gebäude bis 11m hoch

Schlagen Sie die Anforderungen an die Baustoffe der Fassade unter Ihrer Nutzung und Gebäudehöhe im Thema «Baustoffe und Bauteile» nach und beurteilen Sie, ob diese erfüllt sind.

Zusätzliche Massnahmen wie eine konstruktive Unterteilung der Fassade sind nicht vorgeschrieben.

Gibt es Solaranlagen an der Fassade?

Überprüfen Sie, ob die Installationen fachgerecht ausgeführt und intakt sind.

Gebäude 11m bis 30m hoch

Schlagen Sie die Anforderungen an die Baustoffe der Fassade unter Ihrer Nutzung und Gebäudehöhe im Thema «Baustoffe und Bauteile» nach und beurteilen Sie, ob diese erfüllt sind.

Falls die Baustoffe der Fassade und der geplanten Dämmung in die Brandverhaltensgruppe RF1 (nicht brennbar) fallen, sind die Anforderungen in der Regel erfüllt.

Enthält die Fassade brennbare Baustoffe wie Holz oder ist die geplante Dämmung brennbar kontrollieren Sie, ob folgende Anforderungen erfüllt sind:

  • Horizontale Brandschutzmassnahmen: In jedem Geschoss sind Schürzen oder Abschottungen gefordert. Bei Balkonböden müssen diese durchgehend sein.
  • Vertikale Unterteilung: Der Hinterlüftungsbereich muss bei brandabschnittsbildenden Wänden, an den Gebäudeecken (Aussen- oder Innenecken, beim Wechsel des Fassadentyps oder Bekleidungssystems innerhalb einer Fassadenfläche oder bei einer Brandmauer unterteilt sein.
  • Prüfen Sie Unterkonstruktion und punktuelle Befestigungen. Zulässig sind Baustoffe der Brandverhaltensgruppe RF3 (cr).
  • Der Zugang zur ganzen Fassade muss für die Feuerwehr gewährleistet sein.

Informationen zu horizontalen und vertikalen Unterteilungen finden Sie im Fachthema «Fassaden und Aussenwände mit Holz»

Gibt es Fotovoltaikanlagen an der Fassade oder planen Sie eine Anlage?

Fotovoltaikanlagen an hinterlüfteten Fassaden bei Gebäuden über 11m (mittlere Höhe) sind aktuell nicht geregelt. Sie brauchen eine objektbezogene Einzelbewilligung. Nehmen Sie mit der Brandschutzbehörde, im Kanton Bern die Fachstelle Bandschutz der GVB, Kontakt auf.

 

Detaillierte Informationen finden Sie in der Dokumentation Brandschutz 7.1 «Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen» von Lignum und im Fachthema «Fassaden und Aussenwände mit Holz».

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